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Chiropraktiker: Was zahle ich? Was zahlt die Krankenkasse?

Chiropraktiker: Abrechnung über die Krankenkasse möglich?

Sie planen einen Besuch beim Chiropraktiker und haben Sorge, ob die Kosten für die Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden? Da Chiropraktiker in Deutschland unter die Rubrik Heilpraktiker fallen, gelten gesondert Regeln, was die Kostenübernahme betrifft. Wir haben Ihnen einige Informationen zu Kosten, Krankenversicherungen und Co. zusammengestellt und hoffen, Ihnen damit helfen zu können.

Wenn Sie sich entscheiden, eine Behandlung bei einem Chiropraktiker durchführen zu lassen, ist das stets mit Kosten verbunden, die nicht gänzlich von der Krankenkasse übernommen werden. Die Fachspezialisten gehören in Deutschland zur Berufsgruppe der Heilpraktiker, weshalb Sie die Kosten für die Behandlung im Regelfall selbst tragen müssen. Wie setzen sich diese konkret zusammen? Der Ersttermin mit ausführlicher Eingangsanamnese beträgt 78 Euro, die chiropraktische Folgebehandlung 48 Euro. Sie erhalten dabei unmittelbar nach jeder Behandlung eine Rechnung auf Basis des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker von 1985 in der Neuauflage von 2002 (GebüH). Ihre Rechnung können Sie bar oder mit EC-Karte begleichen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um zu erfahren, welche Kosten diese übernimmt.

Behandlung vom Chiropraktiker – was zahlt die Krankenkasse?

Gehören Sie zu den Patienten, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zusätzlich jedoch auch eine private Krankenversicherung besitzen? Wenn diese eine Behandlung durch den Chiropraktiker einschließt, ist eine Kostenübernahme möglich. Entnehmen Sie diese Information den Versicherungsunterlagen Ihrer Krankenkasse. Sind Sie hingegen privatversichert, sollte die chiropraktische Behandlung in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen werden – sofern diese keine vertraglichen Einschränkungen bezüglich der Erstattung von Heilpraktikerleistungen macht. Auch in diesem Fall schauen Sie am besten gleich in Ihren Unterlagen nach, in welchem Umfang der Leistungsträger die Erstattung der heilpraktischen Behandlung übernimmt. Beihilfeversicherte unterliegen in diesem Fall den gleichen Bestimmungen wie Privatversicherte.

Sie interessieren sich aus der anderen Perspektive für Chiropraktik? Ein Studium in diesem Bereich lehrt Sie weitaus mehr als nur das "Einrenken" von Gelenken. Eine solche Ausbildung dauert in der Regel acht Jahre und umfasst rund 5.000 Vorlesungsstunden sowie eine klinische Ausbildung. Nach Abschluss des Studiums sind Sie als Chiropraktiker dazu befähigt, Röntgenbilder aufzunehmen und auszuwerten und kennen sich aus in Sachen Radiologie. Nutzen Sie unser Angebot und helfen Sie sich und anderen, das volle Potenzial des eigenen Körpers zur Gesundheit zu nutzen. Kontaktieren Sie uns gerne über Facebook, LinkedIn, per E-Mail oder telefonisch, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben. Wir freuen uns auf Sie!


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